Was möglich ist: Lernort Ausland
Auslandsaufenthalte sind sowohl für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen als auch für Bildungspersonal im Rahmen der Ausbildung möglich. Für alle gibt es spezielle Förderstrukturen und Beratungsangebote.
Lernort Ausland für Auszubildende
Der Lernort Ausland ist im Berufsbildungsgesetz (§ 2 Absatz 3 BBiG) explizit als möglicher Einsatzort vermerkt:
Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen, einen Teil der Berufsausbildung im Ausland zu absolvieren, erfüllt. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.
Gute Gründe für einen Lernaufenthalt gibt es aber zahlreiche: Auslandsaufenthalte tragen nachweislich dazu bei, dass Auszubildende selbstständiger, flexibler, anpassungsfähiger und selbstbewusster werden. Zudem können Auszubildende im Ausland oftmals auch andere fachlichen Kompetenzen erlernen oder vertiefen als im Ausbildungsbetrieb in Deutschland – seien es besondere Sprachkenntnisse, andere Techniken oder Methoden im jeweiligen Ausbildungsberuf.
- Mehr zum Lernort Ausland für Auszubildende gibt es unter Auslandsaufenthalte von Auszubildenden.
- Gute Gründe für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen der Ausbildung haben wir unter dem Punkt Mehrwert von Auslandsmobilität für Sie zusammengefasst.
- Mehr zu Auslandsaufenthalten von Ausbildungsabsolventen finden Sie unter Auslandsaufenthalte nach der Ausbildung.
Lernort Ausland für Bildungspersonal
Doch nicht nur Auszubildende können mit einer Förderung einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Auch für Bildungspersonal in Ausbildungsbetrieben und beruflichen Schulen gibt es die Möglichkeit, Kenntnisse zur Ausbildung im Ausland zu vertiefen und die eigene Ausbildungspraxis in einem anderen Umfeld zu reflektieren. Gelernte Inhalte können im Nachgang in die eigene Ausbildungspraxis einfließen.
- Eine detaillierte Übersicht zum Lernort Ausland für Bildungspersonal gibt es unter Aufenthalte von Ausbildungspersonal.
- Alles zu den Möglichkeiten vorbereitender Besuche finden Sie unter Besuche zur Planung und Vorbereitung.