Foto: Im Supermarkt erklärt eine Ausbilderin einem Auszubildenden etwas.

Was möglich ist: Lernort Ausland

Auslandsaufenthalte sind sowohl für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen als auch für Bildungspersonal im Rahmen der Ausbildung möglich. Für alle gibt es spezielle Förderstrukturen und Beratungsangebote.

Lernort Ausland für Auszubildende

Der Lernort Ausland ist im Berufsbildungsgesetz (§ 2 Absatz 3 BBiG) explizit als möglicher Einsatzort vermerkt:

„Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten."

Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen, einen Teil der Berufsausbildung im Ausland zu absolvieren, erfüllt. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.

Gute Gründe für einen Lernaufenthalt gibt es aber zahlreiche: Auslandsaufenthalte tragen nachweislich dazu bei, dass Auszubildende selbstständiger, flexibler, anpassungsfähiger und selbstbewusster werden. Zudem können Auszubildende im Ausland oftmals auch andere fachlichen Kompetenzen erlernen oder vertiefen als im Ausbildungsbetrieb in Deutschland – seien es besondere Sprachkenntnisse, andere Techniken oder Methoden im jeweiligen Ausbildungsberuf.

Lernort Ausland für Bildungspersonal

Doch nicht nur Auszubildende können mit einer Förderung einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Auch für Bildungspersonal in Ausbildungsbetrieben und beruflichen Schulen gibt es die Möglichkeit, Kenntnisse zur Ausbildung im Ausland zu vertiefen und die eigene Ausbildungspraxis in einem anderen Umfeld zu reflektieren. Gelernte Inhalte können im Nachgang in die eigene Ausbildungspraxis einfließen.

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Beratungsservice für Auslandsaufenthalte in der Ausbildung der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
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