Foto: Die britische Flagge vor dem Big Ben Turm.

Elektronische Einreiseerlaubnis ETA für UK

Wer ab dem 2. April 2025 nach England, Wales, Schottland oder Nordirland reist, benötigt eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) oder ein Visum. Die ETA kann ab sofort beantragt werden.

Die elektronische Einreisegenehmigung ETA ist ab dem 2. April 2025 für diejenigen Reisen vorgeschrieben, die bislang mit Reisepass und ohne Visum möglich waren. Darunter fallen Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten für touristische, geschäftliche oder familiäre Zwecke oder kurzzeitige Studienaufenthalte.

Für Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung ist die ETA für genau diese visumsfreien Einreisekategorien erforderlich.

Wer bereits ein gültiges Visum oder eine andere Aufenthaltserlaubnis für Großbritannien besitzt, braucht keine ETA.

Die wichtigsten Aspekte der ETA im Überblick:

  • Die ETA ist eine digitale Sicherheitsüberprüfung für diejenigen, die kein Visum für die Einreise benötigen. Neben der Beantwortung von Sicherheitsfragen (z.B. zu möglichen Vorstrafen) muss ein Foto des Reisepasses und ein Foto des Gesichtes hochgeladen werden. Die britische Regierung verspricht sich davon bessere Sicherheitskontrollen für das Einwanderungssystem.
  • Für die Beantragung empfiehlt das britische Innenministerium die eigene App. Alternativ kann die Beantragung über die Webseite erfolgen.
  • Die ETA muss vor der Reise beantragt werden. Die Entscheidung wird in der Regel innerhalb von 3 Tagen mitgeteilt.
  • Die Beantragungskosten liegen bei 10 britischen Pfund, umgerechnet gut zwölf Euro.
  • Die bewilligte ETA kann für mehrere Reisen innerhalb von 2 Jahren genutzt werden. Da sie mit dem Reisepass verknüpft ist, muss sie bei einer Reisepass-Erneuerung ebenfalls neu beantragt werden.

 

Für offizielle Informationen konsultieren Sie bitte die britischen Informationsquellen:

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